Rumänien, 26. Mai 2019 : Keine Begnadigung bei Korruptionsdelikten
Gebiet | Rumänien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Keine Begnadigung bei Korruptionsdelikten | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Präsident → nicht bindend → Stufe: Gesetz → allgemeine Anregung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 25% der Stimmberechtigten, 30% Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 18'277'511 | |
Stimmbeteiligung | 7'922'591 | 43,35% |
Stimmen ausser Betracht | 403'530 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 7'519'061 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 6'459'383 | 85,91% |
┗━ Nein-Stimmen | 1'059'678 | 14,09% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Ministerpräsident Grindeanu will am per Dekret 2'500 Strafgefangene
wegen Überfüllung der Anstalten freilassen, darunter auch wegen Korruption
Verurteilte. Nach Strassenprotesten stellt Staatspräsident Iohannis eine
Volksabstimmungen mit zwei Fragen zur Bekämpfung der Korruption in Aussicht
und legt sie dem Parlament zur Stellungnahme vor. Die Regierung erlässt am
Notverordnung 13/2017, die eine Amnestie bei einem Deliktsbetrag
unter 200'000 Lei, Strafen unter 5 Jahren und todkranken Häftlingen. Die
Regierung hebt dieses Dekret am mit Dekret 14/2017 wieder auf; der
Justizminister tritt zurück. Das Parlament stimmt Iohannis' Vorschlag am
in gemeinsamer Sitzung mit 310 zu 0 Stimmen zu, doch er setzt
vorderhand keine Volksabstimmung an.
Iohannis zieht am eine Änderung des Wahlgesetzes vor das Verfassungsgericht, die Volksabstimmungen zusammen mit den Wahlen zum Europäischen Parlament verbietet. Dieses kassiert am die Änderung. Er stellt die zwei Fragen am vor. Das Parlament hat 20 Tage Zeit für eine Stellungnahme. Es spricht sich am in gemeinsamer Sitzung beider Kammern mit 218 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Fragen aus. Iohannis setzt die Abstimmung am mit Dekret 329/2019 an. Die Regierung erwägt am , das Referendumsgesetz per Notverordnung so zu ändern, dass der Anzahl Stimmberechtigter das Wahlregister statt der ständigen Wahlliste zugrunde liegt; damit stiege deren Anzahl um ca. 600'000 und damit auch die beiden Quoren. Am folgenden Tag verwirft sie diese Idee wieder. Konsultatives Präsidialplebiszit gemäss Art. 90 der Verfassung. Das Parlament ist an das Ergebnis nicht gebunden. Das Referendumsgesetz verlangt seit 2013 in Art. 5 eine Mindestbeteiligung von 30% und einen Jastimmenanteil von 25% der Stimmberechtigten. Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis der Zentralwahlkommission vom , vom Verfassungsgericht am verkündet. Für beide Vorlagen unterscheidet sich die Anzahl der Stimmberechtigten, weil das Refrendumsgesetz unklar ist. Das Verfassungsgericht lässt diese Begründung zu, weil sich das Ergebnis in keinem Falle ändert. Die Ja-Stimmen machen 35,3% der Stimmberechtigten aus. Bei den Wahlen zum Wahlen zum Europäischen Parlament beträgt die Wahlbeteiligung 51,1%. Die Beschlüsse werden jetzt dem Parlament vorgelegt.
Abstimmungsfrage:
"Sind Sie für ein Verbot von Amnestie oder Begnadigung in Fällen von
Korruptionsdelikten? | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |