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Rumänien, 26. Mai 2019 : Keine Notverordnungen im Justizwesen

Gebiet Rumänien
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Keine Notverordnungen im Justizwesen
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → nicht bindend → Stufe: Gesetz → allgemeine Anregung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 25% der Stimmberechtigten, 30% Mindestbeteiligung
Stimmberechtigte 18'278'290
Stimmbeteiligung 7'923'869 43,35%
Stimmen ausser Betracht 407'088
Gültige (= massgebende) Stimmen 7'516'781auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 6'477'865 86,18%
┗━ Nein-Stimmen 1'038'916 13,82%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Siehe Vorlage 1.

Nur dem Ombudsmann kann im Moment Notverordnungen der Regierung direkt vor das Verfassungsgericht ziehen.

Die Ja-Stimmen machen 35,4% der Stimmberechtigten aus. Für beiden Vorlagen unterscheidet sich die Anzahl der Stimmberechtigten. Das Verfassungsgericht lässt dies zu, weil sich das Ergenis nicht ändert.

Abstimmungsfrage:
"Sunteți de acord cu interzicerea ordonanțelor de urgență ale Guvernului în domeniul infracțiunilor, corelat cu extinderea dreptului de a ataca Ordonanțele de Urgență direct la Curtea Constituțională?
Da / Nu"

"Sind Sie für ein Verbot von Notverordnungen der Regierung im Bereich der Straftatbestände, Strafen und Strafprozessordnung sowie für das Recht, Notverordnungen beim Verfassungsgericht anzufechten?
Ja / Nein"

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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