Slowenien, 20. Dezember 2015 : Gleichgeschlechtliche Heirat
Gebiet | Slowenien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Gleichgeschlechtliche Heirat | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 20% der Stimmberechtigten zur Ablehnung | |
Stimmberechtigte | 1'714'055 | |
Stimmausweise | 623'541 | |
Stimmbeteiligung | 623'489 | 36,38% |
Stimmen ausser Betracht | 2'356 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 621'133 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 226'651 | 36,49% |
┗━ Nein-Stimmen | 394'482 | 63,51% |
Bemerkungen |
Nach der Ablehnung im März 2012 beschliesst
die Nationalversammlung am mit 51 zu 28 Stimmen eine Änderung des
Familienrechts. Der neue Art. 37a hält fest, dass das Geschlecht der Eheleute
keine Rolle mehr spielt. Das Komitee "Für die Kinder!" ("Za
otroke gre!") ergreift das Referendum und reicht am 48'186
Unterschriften zur Einleitung ein (Quorum 2'500). Am selben Tag lehnt der
Staatsrat (2. Kammer) ein Veto mit 14 zu 23 Stimmen ab. Die Sammelfrist beginnt
am zu laufen, aber schon am hält die Nationalversammlung
den Prozess mit 53 zu 21 Stimmen an, weil das Referendum gegen Menschenrechte
verstosse.
Das Komitee geht am vor das Verfassungsgericht, das innert 30 Tagen entscheiden müsste. Es fällt sein Urteil erst am . Mit 5 zu 4 Stimmen kassiert es den Beschluss der Nationalversammlung, weil Referenden nur dann unzulässig sind, wenn das Gesetz einen vom Verfassungsgericht festgestellten Verstoss gegen die Verfassung beheben will. Damit setzt sich die Sammelfrist am fort, doch das Komitee verzichtet auf weitere Sammeltätigkeit, weil es schon über 40'000 Unterschriften besammen hat und reicht sie am ein. Die Nationalversammlung legt das Datum am fest. Endergebnis der Wahlkommission vom . Das Verfassungsgericht urteilt am , gleichgeschlechtlichen Paaren die Heirat zu verbieten, sei eine unzulässige Diskriminierung und gibt der Nationalversammlung ein halbes Jahr Zeit, das Familienrecht entsprechend anzupassen. Sie beschliesst am mit 48 zu 29 Stimmen eine Reform, die Heirat und Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare zulässt. Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 90 Abs. 1, Art. 97 und Art. 99 der Verfassung durch mindestens 40'000 Stimmberechtigte. Ein Neinmehrheit muss mindestens 20% der Stimmberechtigten ausmachen. Dies wird mit 23,0% erreicht.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |