Slowenien, 11. Juli 2021 : Wassergesetz (Verkleinerung der Schutzzonen)
Gebiet | Slowenien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Wassergesetz (Verkleinerung der Schutzzonen) | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 20% der Stimmberechtigten zur Ablehnung | |
Stimmberechtigte | 1'698'642 | |
Stimmbeteiligung | 788'968 | 46,45% |
Stimmen ausser Betracht | 1'896 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 787'072 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 104'312 | 13,25% |
┗━ Nein-Stimmen | 682'760 | 86,75% |
Bemerkungen |
Die Regierung legt der Nationalversammlung Änderungen des Wassergesetzes vor,
u. a. eine Verkleinerung der Schutzzonen neben Küsten- und Binnengewässern
(Art. 37 Abs. 2) und den Bau Fabriken und Deponien im Schutzgebiet (Art. 69).
Wegen Protesten zieht sie Art. 69 zurück, und die Nationalversammlung billigt
am die Änderungen an Art. 37. Dazu ermöglicht die Reform Firmen
und Personen Privateigentum an Grundstücken an Meeres-, See- und Flussufern.
Dagegen ergreifen die Vereine "Für das Trinkwasser" (Za pitno vodo) und "Gesunde Gesellschaft" (Zdrava družba) das Referendum. Am reicht "Für das Trinkwasser" 9'254 Unterschriften zur Einleitung ein (Quorum 2'500); "Gesunde Gesellschaft" hat 33'670 gesammelt, gleichzeitig legt sie dem Staatsrat (2. Kammer) eine Petition mit 53'869 Unterschriften vor, damit er ein aufschiebendes Veto einlegt. Dieser lehnt am selben Tag das Veto mit 14 zu 19 Stimmen ab. Die Nationalversammlung schreibt für beide Komitees getrennte Hauptsammlungen vor, die vom bis dauern sollen. "Gesunde Gesellschaft" verzichtet unter Protest auf die Sammlung, "Für das Trinkwasser" sammelt alleine und reicht schon am 48'479 Unterschriften ein. Entgegen dem Wunsch der Regierung, die den als Abstimmungstag vorschlägt, legt ihn die Nationalversammlung am gegen den Wunsch der Opposition mit 43 zu 42 Stimmen auf den , weil sonst 800 Stimmberechtigte durch die Neueinteilung der Wahlkreise nicht stimmen könnten. Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 90 Abs. 1, Art. 97 und Art. 99 der Verfassung durch mindestens 40'000 Stimmberechtigte. Ein Neinmehrheit muss mindestens 20% der Stimmberechtigten ausmachen. Das Quorum von 339'729 wird erreicht. Amtliches Endergebnis der Wahlkommission vom .
Abstimmungsfrage: "Befürworten Sie die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes (ZV-1G), die die Nationalversammlung in ihrer Sitzung vom 30. März 2021 beschlossen hat?" | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |