Slowenien, 9. Juni 2024 : Recht auf Sterbehilfe
Gebiet | Slowenien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Recht auf Sterbehilfe | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → nicht bindend → Stufe: Gesetz | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 1'692'371 | |
Stimmausweise | 701'199 | |
Stimmbeteiligung | 700'997 | 41,42% |
Stimmen ausser Betracht | 10'651 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 690'346 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 378'917 | 54,89% |
┗━ Nein-Stimmen | 311'429 | 45,11% |
Bemerkungen |
Am beschliessen die Regierungsparteien, zusammen mit der Wahl des
Europäischen Parlaments (EP) eine konsultative Volksabstimmung zu drei Themen
mit vier Fragen abzuhalten. Die Opposition will das Abstimmungsdatum auf den
verlegen, weil sonst Aufmerksamkeit von der Wahl abgezogen würde.
Für dieses Datum ist schon eine Volksabstimmung über die Nuklearpolitik
vorgesehen.
Am beschliesst die Nationalversammlung, die drei Dekrete, die auch das Datum enthalten. Nach der Ausschreibung im Amtsblatt reichen die Oppositionsparteien NSi und SDS gegen die Frage zur Sterbehilfe und die beiden Fragen zu Cannabis Klagen vor dem Verfassungsgericht ein. Die Abstimmungen sollen bis zur materiellen Klärung ausgesetzt werden. Das Gericht lehnt am eine solche Verfügung mit 8 zu 1 Stimme gegen die Fragen zu Cannabis ab, desgleichen am mit 5 zu 4 Stimmen gegen die Sterbehilfe. Auch sei es rechtens, die Wahl zum EP mit konsultativen Volksabstimmungen zu verbinden. Das Verfassungsgericht urteilt am mit 5 zu 3 Stimmen materiell, eine konsultative Abstimmung über Sterbehilfe sei verfassungskonform, weil sie weder Parlament noch Regierung zu etwas verpflichte. Konsultatives Parlamentsplebiszit für wichtige Fragen gemäss Art. 26 bis 29 des Gesetzes über Referendum und Volksinitiative. Die Urnen sind von 7 bis 19 Uhr geöffnet. Die Nationalversammlung ist nicht an das Ergebnis gebunden. Ergebnis der Zentralwahlkommission vom . Die Anzahl Stimmberechtigter schwankt minimal, obwohl sie für alle vier Vorlagen dieselbe sein müsste. Die Nationalversammlung lehnt die Petition des Vereins "Srerbna" ab, die Regierungsparteien legen eine eigene Frage vor, die mit 49 zu 8 Stimmen angenommen wird; die SDS enthält sich. Sie nimmt Dekret 1385-IX mit 43 zu 28 Stimmen an. NSi und SDS finden, die Frage verstosse gegen Art. 17 der Verfassung, der ein Recht auf Leben garantiere.
Abstimmungsfrage: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |