San Marino, 25. März 1906 : Räte wie bisher durch Kooptationen auf Lebenszeit gewählt
Gebiet
San Marino
┗━ Stellung
unabhängiger Staat
Datum
Vorlage
Räte wie bisher durch Kooptationen auf Lebenszeit gewählt
┗━ Fragemuster
Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage
Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis
verworfen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen
Stimmberechtigte
1'477
Stimmbeteiligung
805
54,50%
Stimmen ausser Betracht
3
Gültige (= massgebende) Stimmen
802
auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
75
9,35%
┗━ Nein-Stimmen
727
90,65%
Bemerkungen
Seit altersher regiert in San Marino der Consiglio Principe
e Sovrano, der zweimal jährlich zwei Capitani
Reggenti auf sechs Monate wählt. Der Consiglio ergänzt sich
durch Kooptation auf Lebenszeit selbst. Der Arengo (damals noch Arringo genannt),
die Versammlung der Familienoberhäupter, wird seit 1550 nie mehr einberufen,
obwohl er nominell das höchste Organ ist.
In der Wirtschaftskrise von Anfang Jahrhundert wird der Ruf nach einer politischen Neuordnung
laut. Erste Vorstösse behandelt der Consiglio ab 1902. Am beschliesst der
Consiglio nach einer Volksversammlung mit 31 zu 1 Stimme, den Arengo einzuberufen. Die
stimmberechtigten Familienoberhäupter finden sich persönlich im Hauptort ein, wo sie
gemeindeweise geheim abstimmen.
Abstimmungsfragen:
"Arengo General dei Capi-Famiglia
del giorno 25 marzo 1906 alle ore 9 ante nella Plebale di S. Marino
Quesiti
1°. Nel rinnovare il Conglio dei LX, vuole l'Arengo nominarlo con le norme
e con tutti i diritti e con tutte le prerogazione che il patrio Statuto
attribuisce al Consiglio stesso?
2°. Vuole l'Arengo che i Consiglieri siano nominati proporzialmente al numero
degli abitanti di ciascuna Parrocchia della Repubblica, lasciando piena
libertà di sceglierli ovunque li troveranno maggiormente adatti?
In caso die negativa, s'intendrà che l'Arengo li vorrà nominare secono
le norme dello Statuto."
Reformvorschlag des Consiglio
Der Cosiglio wird im Proporz gewählt
Kirchgemeinden sind Wahlkreise
Der Consiglio beschliesst am eine neue Wahlordnung, die allen
Familienoberhäuptern oder ihren Stellvertretern und Akademikern das Wahlrecht
gibt. Kleriker sind ausgeschlossen. Am finden Neuwahlen statt.