San Marino, 25. Juli 1982 : Aufhebung der Rückerstattung der Staatsbürgerschaft für verwitwete Sanmarinesinnen, die einen Ausländer geheiratet haben
Gebiet | San Marino | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Aufhebung der Rückerstattung der Staatsbürgerschaft für verwitwete Sanmarinesinnen, die einen Ausländer geheiratet haben | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 25% der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 21'004 | |
Stimmbeteiligung | 14'655 | 69,77% |
Stimmen ausser Betracht | 233 | |
┗━ Leere Stimmen | 93 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 140 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 14'422 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 6'156 | 42,68% |
┗━ Nein-Stimmen | 8'266 | 57,32% |
Bemerkungen |
Mit Gesetz Nr. 82 vom können 350 Stimmberechtigte innert 60 Tagen verlangen,
ein Gesetz sei zu ändern oder aufzuheben. Die Abstimmung muss 60 bis 90 Tage nach der
Behandlung im Parlament stattfinden. Zur Annahme sind neben der Mehrheit der gültigen
Stimmen mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten nötig. Dazu kann das Parlament
Parlamentsplebiszite ansetzen.
Ein Gerichtsurteil hebt am eine Bestimmung als diskriminierend auf, dass Frauen im Gegensatz zu Männern ihre Staatsangehörigkeit bei der Heirat mit Ausländern verlieren. Der Consiglio Grande e Generale erlässt das Gesetz Nr. 11, das verwitweten Sanmarinesinnen ihre alte Staatsbürgerschaft zurückgibt. Konservative reichen darauf eine Gesetzesinitiative mit 700 Unterschriften ein, die den alten Zustand wieder herstellen will. Am wird mit Gesetz Nr. 32 eine abgeschwächte Regelung eingeführt.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |