Tschad, 17. Dezember 2023 : Verfassung
Gebiet | Tschad | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 8'237'768 | |
Stimmbeteiligung | 5'178'614 | 62,86% |
Stimmen ausser Betracht | 265'445 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 4'913'169 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 4'220'365 | 85,90% |
┗━ Nein-Stimmen | 692'804 | 14,10% |
Medien | Stimmzettel (Ja und Nein) | |
Bemerkungen |
Präsident Idriss Déby wird am für eine sechste Amtszeit gewählt.
Während eines Frontbesuchs am stirbt er bei einem gegnerischen Angriff.
Darauf übernimmt das Militär unter Führung seines Sohnes Mahamat Déby, der
Kommandant der Präsidentengarde ist, die Macht. Das Militär löst Regierung und
Parlament auf; daher kann der Vorsitzende des Abgeordnetenhauses auch nicht,
wie von der Verfassung vorgesehen, sein Amt als Interimspräsident antreten.
Eigentlich steht dieses Amt dem Senatspräsidenten zu, aber es gibt noch keinen
Senat, obwohl die Verfassung seit 2018 in Kraft ist.
Die 15-köpfige Militärregierung bezeichnet sich als "Conseil militaire de transition" (CMT) und will die Staatsgewalt nach einer Übergangszeit von 18 Monaten abgeben. Dazu stellt sie eine neue Verfassung und Neuwahlen nach einer Volksabstimmung in Aussicht. Auch erlässt sie eine Interimsverfassung (Charte de Transition); sie hält aber ihren Zeitplan nicht ein. Am ernennt Interimspräsident Déby mit Dekret 502/PCMT/2021 einen Übergangsrat (Conseil National de Transition, CNT), der als Parlamentsersatz dienen soll, am ernennt Déby mit Verordnung 001/PT/2023 die Wahlbehörde CONOREC (Commission nationale chargée de l'organisation du référendum constitutionnel). Das Regime organisiert einen "Dialogue National Inclusif et Souverain", der in der Interimsverfassung vom mündet. Die Übergangszeit soll jetzt 24 Monate betragen. Der CNT kann die Interimsverfassung mit Zweidrittelsmehrheit ändern. Sie tritt nach der Volksabstimmung über die neue Verfassung und dem Amtsantritt des neugewählten Präsidenten ausser Kraft. Die CONOREC zieht am den als Datum der Volksabstimmung in Betracht. Der CNT beschliesst am auf Antrag des Ministerrats mit 156 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein Referendumsgesetz, das die CONOREC mit der Organisation der Volksabstimmung betraut; Déby unterzeichnet es am . Am verabschiedet der Ministerrat einen Verfassungsentwurf, den der CNT am mit 174 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutheisst. Die CONOREC legt am das Abstimmungsdatum auf den . Déby unterzeichnet am das Dekret, das die Abstimmung formell ansetzt; gleichzeitig legt es Abstimmungsfrage und Stimmzettel (weisse für Ja, schwarze für Nein) fest. Am selben Tag beendet die CONOREC die Registrierung der Stimmberechtigten. Nomaden stimmen am Samstag ab, die sesshafte Bevölkerung am Sonntag. Die CONOREC veröffentlicht das vorläufige Endergebnis am . Das Endergebnis der Cour suprême vom enthält Korrekturen: Sie muss 936 der 22'296 Prozessakten wegen Unregelmässigkeiten streichen. Interimspräsident Déby setzt sie folgenden Tag in Kraft. Die Volksabstimmung erfolgt nach Art. 115 der Interimsverfassung, ist aber als ad hoc zu werten, da sie der CNT, der ganz von Militärregierung abhängt, jederzeit nach Gutdünken ändern kann. Die Inhalt der Verfassung erspricht weitgehend derjenigen vom , aber die Form des Einheitsstaats mit erweiterter Dezentralisierung ist festgeschrieben.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |