Türkei, 21. Oktober 2007 : Verfassungsreform
Gebiet | Türkei | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassungsreform | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 42'690'252 | |
Stimmbeteiligung | 28'819'319 | 67,51% |
Stimmen ausser Betracht | 651'658 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 28'167'661 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 19'422'714 | 68,95% |
┗━ Nein-Stimmen | 8'744'947 | 31,05% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Das Verfassungsgericht erklärt am der ersten Wahlgang zur Wahl
eines neuen Staatspräsidenten für ungültig, weil weniger als zwei Drittel
der Abgeordneten anwesend sind. Präsident Sezers Amtszeit läuft am aus,
aber er bleibt bis Wahl eines Nachfolgers im Amt. Ministerpräsident
Erdoğan schlägt dem Parlament Verfassungsreformen vor, die es am
mit 376 zu 1 Stimme annimmt. Gleichzeitig setzt Erdoğan Neuwahlen auf den
an. Präsident Sezer legt am sein Veto gegen die Verfassungsreformen
ein. Am nimmt das Parlament die Reformen erneut mit 370 zu 21 Stimmen
an. Präsident Sezer setzt darauf eine Volksabstimmung an. Er
ruft wie die Opposition am das Verfassungsgericht an, weil in der
Detailberatung ein Artikel weniger als zwei Drittel erhielt. Dieses
entscheidet am mit 6 zu 5 Stimmen die Parlamentsberatungen für rechtens.
Die Wahlen bringen der regierenden AKP einen Erfolg, so dass am das Parlament Abdullah Gül zum neuen Staatspräsidenten wählt. Damit entsteht eine Unsicherheit, da die Übergangsbestimmung eine Volkswahl des 11. Präsidenten vorsieht. Eilends streicht das Parlament am per Verfassungsänderung die Übergangsbestimmung aus der Abstimmungsvorlage. Die YSK ist einverstanden, obwohl die Abstimmung brieflich schon läuft. Die Wahlkommission (YSK) legt am den Abstimmungstermin fest. Zuvor lehnt Sezer eine Verkürzung der Wartefrist für Volksabstimmungen von 120 auf 45 Tage ab, so dass die Abstimmung nicht zusammen mit den Wahlen stattfinden kann. Amtliches Endergebnis der Wahlkommission (YSK) vom , am in der Resmi Gazete (Amtsblatt) veröffentlicht. Bindendes Präsidialplebiszit nach Art. 175 der Verfassung. Da das Parlament Präsident Sezers Veto mit zwei Dritteln überstimmt, kann er nur noch ein Plebiszit ansetzen. Inhalt
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |