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Türkei, 21. Oktober 2007 : Verfassungsreform

Gebiet Türkei
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassungsreform
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 42'690'252
Stimmbeteiligung 28'819'319 67,51%
Stimmen ausser Betracht 651'658
Gültige (= massgebende) Stimmen 28'167'661auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 19'422'714 68,95%
┗━ Nein-Stimmen 8'744'947 31,05%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Das Verfassungsgericht erklärt am der ersten Wahlgang zur Wahl eines neuen Staatspräsidenten für ungültig, weil weniger als zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sind. Präsident Sezers Amtszeit läuft am aus, aber er bleibt bis Wahl eines Nachfolgers im Amt. Ministerpräsident Erdoğan schlägt dem Parlament Verfassungsreformen vor, die es am mit 376 zu 1 Stimme annimmt. Gleichzeitig setzt Erdoğan Neuwahlen auf den an. Präsident Sezer legt am sein Veto gegen die Verfassungsreformen ein. Am nimmt das Parlament die Reformen erneut mit 370 zu 21 Stimmen an. Präsident Sezer setzt darauf eine Volksabstimmung an. Er ruft wie die Opposition am das Verfassungsgericht an, weil in der Detailberatung ein Artikel weniger als zwei Drittel erhielt. Dieses entscheidet am mit 6 zu 5 Stimmen die Parlamentsberatungen für rechtens.

Die Wahlen bringen der regierenden AKP einen Erfolg, so dass am das Parlament Abdullah Gül zum neuen Staatspräsidenten wählt. Damit entsteht eine Unsicherheit, da die Übergangsbestimmung eine Volkswahl des 11. Präsidenten vorsieht. Eilends streicht das Parlament am per Verfassungsänderung die Übergangsbestimmung aus der Abstimmungsvorlage. Die YSK ist einverstanden, obwohl die Abstimmung brieflich schon läuft.

Die Wahlkommission (YSK) legt am den Abstimmungstermin fest. Zuvor lehnt Sezer eine Verkürzung der Wartefrist für Volksabstimmungen von 120 auf 45 Tage ab, so dass die Abstimmung nicht zusammen mit den Wahlen stattfinden kann. Amtliches Endergebnis der Wahlkommission (YSK) vom , am in der Resmi Gazete (Amtsblatt) veröffentlicht.

Bindendes Präsidialplebiszit nach Art. 175 der Verfassung. Da das Parlament Präsident Sezers Veto mit zwei Dritteln überstimmt, kann er nur noch ein Plebiszit ansetzen.

Inhalt

  • Volkswahl des Präsidenten
  • Amtszeit des Präsidenten zweimal 5 statt einmal 7 Jahre
  • Präsidentenwahlen unter Aufsicht der Obersten Wahlbehörde (YSK)
  • Parlamentswahlen alle 4 statt 5 Jahre
  • Parlament mit einem statt zwei Drittel der Abgeordneten beschlussfähig
  • Übergangsbestimmung: 11. Präsident wird vom Volk gewählt (vom Parlament nachträglich gestrichen)
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung