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Türkei, 12. September 2010 : Verfassungsreform

Gebiet Türkei
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassungsreform
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 52'051'828
Stimmbeteiligung 38'369'099 73,71%
Stimmen ausser Betracht 725'062
Gültige (= massgebende) Stimmen 37'644'037auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 21'787'244 57,88%
┗━ Nein-Stimmen 15'856'793 42,12%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Die regierende AKP möchte die Verfassung ändern, verfügt aber mit 338 Sitzen nur die Möglichkeit, dies ohne die Unterstützung der Opposition mit einer Volksabstimmung zu erreichen. Am verkürzt die Nationalversammlung die Wartefrist für Volksabstimmungen von 120 auf 60 Tage; dies tritt aber erst nach einem Jahr in Kraft (Art. 67 Abs. 7). Wunschdatum der AKP wäre der gewesen.

Die AKP bringt das Reformpaket am in der Nationalversammlung ein. In der zweiten Lesung erhält der Artikel über erschwerte Parteienverbote nicht die nötigen 330 Stimmen. Im das Verfassungsgericht die regierende AKP fast verboten. In der Schlussabstimmung wird der Rest der Reformen mit 336 zu 72 Stimmen angenommen. Staatspräsident Gül unterschreibt die Vorlage am .

Die Oberste Wahlbehörde (YSK) legt das Abstimmungsdatum auf den , den 30. Jahrestag des Militärputsches von 1980. Auf Klage der oppositionellen CHP erklärt das Verfassungsgericht am mit Verweis auf die "Ewigkeitsklauseln" in Art. 4 zwei Punkte für ungültig. Dies steht im Gegensatz zu Art. 148 Abs. 2, der nur Urteile wegen Verfahrensfehlern zulässt. Endergebnis der YSK vom , am in der Resmi Gazete (Amtsblatt) veröffentlicht.

Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 175 der Verfassung. Da die Reform mehr als drei Fünftel (330), aber weniger als zwei Drittel (367) der Stimmen in der Nationalversammlung erhält und der Präsident sie unterzeichnet, findet eine Volksabstimmung statt.

Inhalt

  1. Legale Bevorzugung von Kindern, Alten, Behinderten, Angehörigen gefallener Soldaten, Veteranen und Arbeitsunfähigen (Art. 10)
  2. Datenschutz (Art. 20)
  3. Ausreiseverbot nur noch wegen laufender Strafverfahren (Art. 23)
  4. Kinderschutz (Art. 41)
  5. Mehrfachmitgliedschaften in Gewerkschaften möglich (Art. 51)
  6. Beamte haben Recht auf Lohnverhandlungen, aber kein Streikrecht (Art. 53)
  7. Legale politische Streiks, Aussperrung, Betriebsbesetzungen und andere Widerstandaktionen (Art. 54)
  8. Von der Nationalversammlung in zweiter Lesung verworfen: Anträge auf Parteienverbote muss die Generalstaatsanwaltschaft zuerst dem Parlament vorlegen (Art. 69)
  9. Einführung eines Ombudsmanns (Art. 74)
  10. Abgeordnete verbotener Parteien behalten ihr Mandat (Art. 84)
  11. Verkürzung der Amtszeit des Präsidiums der Nationalversammlung (Art. 94)
  12. Beschwerden gegen Entscheide des Präsidenten und des Hohen Militärrats möglich (Art. 125)
  13. Beamte erhalten das Recht auf kollektive Lohnverhandlungen (Art. 128)
  14. Alle Disziplinarentscheide vor Gericht anfechtbar (Art. 129)
  15. Ermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte durch Justizbehörden (Art. 144)
  16. Zivilpersonen kommen nur vor Zivilgerichte, ausser im Kriegszustand (Art. 145)
  17. Das Verfassungsgericht besteht neu aus 17 Mitgliedern und ist anders zusammengesetzt. Das Verfassungsgericht ändert im Urteil vom den Auswahlmodus für die nominierenden Institutionen. (Art. 146)
  18. Amtszeitbeschränkung der Verfassungsrichter auf höchstens 12 Jahre (Art. 147)
  19. Individualklage vor dem Verfassungsgericht, Verfahren gegen die höchsten Militärbefehlshaber vor dem Staatsgerichtshof (Art. 148)
  20. Höhere Anwesenheits- und Entscheidungsquoren für das Verfassungsgericht (Art. 149)
  21. Militärkassationshof arbeitet nach zivilen Vorschriften (Art. 156)
  22. Hoher Militärverwaltungsgerichtshof arbeitet nach zivilen Vorschriften (Art. 157)
  23. Neuorganisation und Vergrösserung des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte. Das Verfassungsgericht ändert im Urteil vom den Auswahlmodus für die nominierenden Institutionen und erlaubt dem Staatspräsidenten nur, seine Kandidaten aus Justizbehörden und Anwälten auszuwählen. (Art. 159)
  24. Errichtung eines Wirtschafts- und Sozialrats (Art. 166)
  25. Aufhebung der strafrechtlichen Immunität des Nationalen Sicherheitsrats (Übergangsart. 15)
  26. Finanzkontrolle der Parteien durch den Rechnungshof (Art. 69)
  27. Jetzige Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichts werden Vollmitglieder (Art. 149)
  28. Jetzige Ersatzmitglieder des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte werden Vollmitglieder (Art. 159)
  29. Volksabstimmung über die Vorlage als Ganzes
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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