Republik China (Taiwan), 26. November 2022 : Stimm- und Wahlrechtsalter 18
Gebiet | Republik China (Taiwan) | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Stimm- und Wahlrechtsalter 18 | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | 50% + 1 der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 19'239'392 | |
Stimmbeteiligung | 11'345'932 | 58,97% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 10'663'529 | auf alle Stimmberechtigten bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 5'647'102 | 29,35% |
┗━ Nein-Stimmen | 5'016'427 | 26,07% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 682'403 | 3,55% |
┗━ Nicht teilgenommen | 7'893'460 | 41,03% |
Bemerkungen |
Die Partei Kuomintang setzt die Verfassung der Republik China am in
Kraft, als sie noch den Grossteil des Festlands beherrscht. Bis 1949 verliert
sie den Bürgerkrieg gegen die Kommunistische Partei (KPCh) und zieht sich auf
die Insel Taiwan zurück. Weiterhin erhebt der Kuomintang den Anspruch, ganz
China zu vertreten; die Volksrepublik China unter der KPCh, die das gesamte
Festland beherrscht, erhebt denselben Anspruch. Als sich die Niederlage des
Kuomintang abzeichnet, ruft er am den Ausnahmezustand wegen der
"kommunistischen Rebellion" aus, der bis 1991 dauert.
Die Nationalversammlung mit über 3000 Abgeordneten hat u. a. die Aufgabe, mit einer Zweidrittelsmehrheit die Verfassung zu ändern, der Gesetzgebende Yuan dient als Arbeitsparlament. Da die Rückeroberung des Festlands illusorisch ist, können keine Nachwahlen stattfinden. Schritt für Schritt gibt sie ihre Kompetenzen dem Gesetzgebenden Yuan ab, ab 1966 kann sie sich selbst ergänzen. Am beschliesst die Nationalversammlung mit der 7. Verfassungsreform ihre faktische Selbstauflösung und übergibt die Kompetenz für Verfassungsänderungen dem Gesetzgebenden Yuan (Art. 12 der Zusatzartikel). Dieser muss Änderungen mit einer Dreiviertelsmehrheit zustimmen, in der obligatorischen Volksabstimmung muss die Mehrheit der Stimmberechtigten zustimmen. Die Verfassungskommission beschliesst am mit der Unterstützung aller Parteien, das Wahlrechtsalter von 20 auf 18 Jahre zu senken. Der Gesetzgebende Yuan stimmt am mit 109 zu 0 Stimmen (bei 113 Abgeordneten) zu. Die Vorlage ändert Art. 1-1 der Zusatzartikel der Verfassung. Die Volksabstimmung muss spätestens neun Monate nach dem Beschluss stattfinden. Dies ist die erste Verfassungsänderung nach den neuen Regeln. Die Zentralwahlkommission legt am fest, die Abstimmung mit den Gemeindewahlen vom zusammenzulegen. Die Vorlage hätte 52,96% der gültigen Stimmen erreicht, ist aber verworfen, weil die Ja-Stimmen nur 29,35% der Stimmberechtigten ausmachen. Amtliches Endergebnis der Zentralwahlkommission vom .
Abstimmungsfrage (Übersetzung der CEC): | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |