Uruguay, 24. November 1946 : Verfassungsreform
Gebiet | Uruguay | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassungsreform | |
┗━ Fragemuster | 3 Optionen als Alternativfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | 1. Option → Initiative → durch Minderheit des Kongresses → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket), formulierter Entwurf 2. Option → Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket), formulierter Entwurf 3. Option → Nein zu allem | |
Ergebnis | alle Optionen verworfen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen, 35% der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 993'892 | |
Stimmbeteiligung | 670'229 | 67,43% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 670'229 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Initiative 1 | 252'353 | 37,65% |
┗━ Initiative 2 | 289'101 | 43,14% |
┗━ Nein-Stimmen | 128'775 | 19,21% |
Bemerkungen |
Zusammen mit den allgemeinen Wahlen kommen zwei Verfassungsinitiativen zur
Abstimmung, die nach Art. 288 E durch 10% der Stimmberechtigten zustande
kommen. Die Komitees reichen sie am 20. bzw. beim Kongress ein.
Die Wahlbehörde (Corte Electoral) legt am fest, dass die Stimmenden beiden Initiativen zustimmen können. Falls beide die nötigen 35% der Stimmberechtigten Art. 288 E der Verfassung erreichen, gilt diejenige mit der höheren Zustimmung als angenommen. Die Stimmenden erhalten für jede Initiative einen Zettel. Kein Zettel bedeutet ein Nein zu beiden Vorlagen. Leere und ungültige Stimmen sind so nicht möglich. Beide Vorlagen werden verworfen, weil keine die nötige Mehrheit der Stimmberechtigten von 35% (Initiative 1: 25,39%, Initiative 2: 29,09%) erreicht. Initiative 1: Von Unión Cívica am eingereicht
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
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