Uruguay, 13. Dezember 1992 : Teilweise Aufhebung des Gesetzes über öffentliche Betriebe
Gebiet | Uruguay | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Teilweise Aufhebung des Gesetzes über öffentliche Betriebe | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → teilweise Aufhebung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen | |
Stimmberechtigte | 2'345'077 | |
Stimmbeteiligung | 1'941'829 | 82,80% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 1'941'829 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 1'293'016 | 66,59% |
┗━ Nein-Stimmen | 489'302 | 25,20% |
┗━ Leere Stimmen | 22'317 | 1,15% |
┗━ Ungültige Stimmen | 36'992 | 1,91% |
┗━ Nicht ausgewertete Stimmen | 100'191 | 5,16% |
Bemerkungen |
Am beschliesst der Kongress Gesetz 16'211 (Ley de Empresas
Públicas),
das die Privatisierung gewisser Staatsbetriebe vorsieht. Darauf werden zwei
Referendumsanträge eingereicht: einer auf ganze Aufhebung und einer, der nur
Art. 1, 2, 3, 10 und 32 aufheben will. Die Referendumskomitees entschliessen
sich, auf das Schnellverfahren gemäss Art. 30 bis 36 des Referendumsgesetzes
(Nr. 16'017) zurückzugreifen, in dem an einem einzigen Tag in einer geheimen
Vorabstimmung mit Urnen die 25% der Stimmberechtigten beigebracht werden.
Von den 2'359'291 Stimmberechtigten müssen 589'823 zustimmen. Im ersten Versuch am erreicht die teilweise Aufhebung (weisser Stimmzettel) 448'265 Stimmen (= 19,00%) und die vollständige Aufhebung (rosaroter Stimmzettel) 21'473 Stimmen (= 0,91%). Im zweiten und letzten Versuch am erreicht die teilweise Aufhebung 693'688 (= 29,40%) und die totale 14'960 (= 0,63%). Die Corte Electoral ordnet am die Volksabstimmung über die teilweise Aufhebung an. Die nicht ausgewerteten Stimmen ("votos observados") wurden nicht im eigenen Stimmlokal abgegeben. Die Auszählung fände erst nach Prüfung der Stimmberechtigung statt, aber die Corte Electoral verzichtet darauf, weil das Ergebnis eindeutig ist. Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 79 Abs. 2 der Verfassung: Das Quorum zur Einleitung beträgt 25% der Stimmberechtigten.
Abstimmungsfragen: | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |