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Uruguay, 25. Oktober 2009 : Stimm- und Wahlrecht für Staatsangehörige im Ausland

Gebiet Uruguay
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Stimm- und Wahlrecht für Staatsangehörige im Ausland
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Minderheit des Kongresses → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten abgegebene Stimmen, 35% der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 2'563'250
Stimmbeteiligung 2'304'686 89,91%
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'304'686auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 862'454 37,42%
┗━ Nein-Stimmen 1'442'232 62,58%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Behördeninitiative nach Art. 331 Abs. B der Verfassung. Zur Einreichung sind zwei Fünftel des Kongresses, also 52 von 130 Abgeordneten nötig. Der regierende Frente Amplio erreicht dies am mit 63 Stimmen aus den eigenen Reihen von sich aus.

Mit der Vorlage sollen Staatsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, briefliches Stimm- und Wahlrecht erhalten.

Nötig sind die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mindestens 35% der Wahlberechtigten. Zusammen mit den allgemeinen Wahlen abgehalten. Mit Ja stimmen heisst den Stimmzettel abgeben, mit Nein stimmen heisst ihn nicht abgeben. So gibt es weder leere noch ungültige Stimmen. Amtliches Endergebnis der Corte Electoral vom .

"Agréguese al artículo 77 de la Constitución el siguiente numeral:
13º) Los ciudadanos uruguayos habilitados para votar tienen derecho a ejercer el sufragio en elecciones, plebiscitos o referéndum, desde cualquier país donde residan o se encuentren, por la vía epistolar. Además de esa vía, la Corte Electoral podrá instrumentar otros procedimientos, siempre que se asegure que el sufragio se ejerza con las mismas garantías."

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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