Uruguay, 25. Oktober 2009 : Stimm- und Wahlrecht für Staatsangehörige im Ausland
Gebiet | Uruguay | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Stimm- und Wahlrecht für Staatsangehörige im Ausland | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Minderheit des Kongresses → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen, 35% der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 2'563'250 | |
Stimmbeteiligung | 2'304'686 | 89,91% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 2'304'686 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 862'454 | 37,42% |
┗━ Nein-Stimmen | 1'442'232 | 62,58% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Behördeninitiative nach Art. 331 Abs. B der Verfassung. Zur Einreichung sind
zwei Fünftel
des Kongresses, also 52 von 130 Abgeordneten nötig. Der regierende Frente Amplio
erreicht dies am mit 63 Stimmen aus den eigenen Reihen von sich aus.
Mit der Vorlage sollen Staatsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, briefliches Stimm- und Wahlrecht erhalten. Nötig sind die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mindestens 35% der Wahlberechtigten. Zusammen mit den allgemeinen Wahlen abgehalten. Mit Ja stimmen heisst den Stimmzettel abgeben, mit Nein stimmen heisst ihn nicht abgeben. So gibt es weder leere noch ungültige Stimmen. Amtliches Endergebnis der Corte Electoral vom .
"Agréguese al artículo 77 de la Constitución el siguiente numeral: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |