Usbekistan, 30. April 2023 : Verfassung
Gebiet | Usbekistan | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 19'722'809 | |
Stimmausweise | 16'667'097 | |
Stimmbeteiligung | 16'667'097 | 84,51% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 16'667'097 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 15'034'608 | 90,21% |
┗━ Nein-Stimmen | 1'558'817 | 9,35% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 73'672 | 0,44% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Beim Antritt seiner zweiten Amtszeit am schlägt Präsident Mirzijojew
eine Verfassungsreform mit Volksabstimmung vor. Eine Parlamentskommission
unterbreitet dem Parlament am 170 Änderungen an 66 Artikeln. Dieses
nimmt den Entwurf am in erster Lesung einstimmig an. Vom bis
findet eine öffentliche Diskussion der Vorschläge statt. Im Zentrum
stehen die Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten auf sieben Jahre (frühere
Amtszeiten zählen nicht) und Streichung der Möglichkeit, dass sich die
Republik Karakalpakistan einseitig für unabhängig erklären kann.
Schon zu Zeiten der Sowjetunion bildet die Republik Karakalpakistan als Karakalpakische ASSR eine formell autonome Republik innerhalb der Usbekischen SSR. Die Verfassung von 1995 übernimmt die ASSR als Republik Karakalpakistan mit weitgehender Autonomie; dazu gewährt ihr die Verfassung von 1995 in Art. 74 das Recht auf eine einseitige Abspaltung nach einer Volksabstimmung. Das karakalpakische Parlament stimmt der Aufhebung der Unabhängigkeitsabstimmung am einhellig zu. Sofort danach finden Demonstrationen gegen diesen Beschluss statt, die die Staatsgewalt blutig niederschlägt. Der Präsident zieht am folgenden Tag diese Aufhebung aus seinen geplanten Reformen zurück. Das Parlament folgt am diesem Antrag und verlängert am die Diskussion bis ; ingesamt gehen 117'300 Vorschläge ein. Die Parlamentskommission legt ihren Entwurf am vor: ein neues Kapitel, 15 neue und 76 geänderte Artikel; der Präsident wiederholt die Absicht, eine Volksabstimmung abzuhalten. Bis gehen 220'000 Eingaben ein. Am Ende liegt dem Abgeordnetenhaus am eine Reform mit 155 statt 128 Artikeln und 434 statt 275 Rechtsnormen vor. Materiell werden zwei Drittel des Inhalts geändert; es beschliesst daher mit Entscheid Nr. 3017-IV, aus der Reform eine ganz neue Verfassung zu machen. Am folgenden Tag stimmt es dem neuen Text 132 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu und setzt mit 134 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf den eine Volksabstimmung an. Das Verfassungsgericht erklärt das Vorgehen am für zulässig, und der Senat stimmt am mit 80 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Parlamentsplebiszit gemäss Art. 78 Z. 3 und Art. 127 der Verfassung. Zur Annahme ist die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen nötig, auch muss sich die Mehrheit der Stimmberechtigten beteiligen. (Referendumsgesetz, Art. 38). Die Zentralwahlkommission legt am die Form des Stimmzettels fest bestimmt die Woche vom 19. - für die Vorabstimmung. Davon machen 611'320 Stimmberechtigte Gebrauch: 452'044 im Inland und 159'276 im Ausland. Die Urnen am Abstimmungstag sind von bis geöffnet. Endergebnis der Zentralwahlkommission vom durch Beschluss Nr. 1245. Sie setzt die neue Verfassung sofort in Kraft. Materiell wichtigste Änderung ist die Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten von fünf auf sieben Jahre. Mirzijojew wird 2016 und 2021 für je fünf Jahre in sein Amt gewählt. Da mit der neuen Verfassung bisherige Amtszeiten nicht gezählt werden, kann er 2026 und 2033 erneut zur Wahl antreten und bis 2040 regieren. Am setzt er eine vorgezogene Präsidentenwahl auf den an, obwohl er keine zwei Jahre der alten Amtszeit hinter sich hat. Hauptunterschiede zur geltenden Verfassung
Abstimmungsfrage: | |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
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