Venezuela, 16. Juli 2017 : Keine Wahl eines Verfassungsrates ohne vorherige Volksabstimmung
Gebiet | Venezuela | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Keine Wahl eines Verfassungsrates ohne vorherige Volksabstimmung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Verfassung → Grundsatzentscheid über Reform | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 19'800'000 | |
Stimmbeteiligung | 7'535'259 | 38,06% |
Stimmen ausser Betracht | 93'417 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 7'441'842 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 7'432'764 | 99,88% |
┗━ Nein-Stimmen | 9'078 | 0,12% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Die bürgerliche Opposition gewinnt im Machtkampf mit Präsident Maduro
(Mesa de la Unidad Democrática, MUD)
am die Wahlen zur Nationalversammlung, verpasst aber eine
Zweidrittelsmehrheit, um u. a. Dekrete des Präsidenten ausser Kraft
zu setzen.
Sofort nach der Hälfte von Maduros Amtszeit führt die MUD vom bis eine Unterschriftensammlung durch, um mit 1% der Stimmberechtigten ein Absetzungsreferendum gegen den Präsidenten nach Art. 72 der Verfassung einzuleiten. Die MUD hätte 30 Tage Zeit gehabt, um die nötigen 197'978 Unterschriften beizubringen. Die Wahlbehörde (Consejo Nacional Electoral, CNE) erklärt am 1'352'052 Unterschriften für gültig und 605'727 ungültig. Maduro geht wegen Betrugs bei der Sammlung am vor das Oberste Gericht (Tribunal Supremo de Justicia, TSJ), das beschliesst, die Unterzeichner müssten vom 20. bis ihre Unterschrift bestätigen. Darauf legt der CNE die Hauptsammelfrist auf den 26. bis fest. Das TSJ beschliesst am mit Urteil Nr. 174, in jedem einzelnen Bundesstaat müssten 20% der Stimmberechtigten unterzeichnen. Am blockiert der CNE das Verfahren wegen weiterer Urteile über gefälschte Unterschriften bis auf weiteres. Maduro seinerseits erlässt nach der Ausschreibung der Wahl eines Verfassungsrats am mit den Dekreten 2830 und 2831 am Dekret Nr. 2878, um das genaue Wahlverfahren festzulegen. Die MUD fordert zuerst eine Abstimmung, ob ein Verfassungsrat überhaupt gewählt werden soll. Dies lässt sich nicht direkt aus Art. 348 ableiten, sondern nur indirekt aus Art. 347, der das Volk als "Träger der Staatsgewalt" bezeichnet. Auf eine Klage der MUD erlässt das TSJ am Urteil Nr. 378, dass eine vorgängige Volksabstimmung nicht nötig sei. Im Gegensatz dazu unterstellt Präsident Chávez im den Grundsatz eines Verfassungsrates und das Wahlverfahren einer Volksabstimmung. Maduro bekräftigt am , dass über die neue Verfassung auf jeden Fall eine Abstimmung stattfindet. Die Wahl der Abgeordneten zum Verfassungsrat findet am bei einer Beteiligung von ca. 41% statt. Die MUD hält dieses Vorgehen für verfassungswidrig und kündigt am eine Abstimmung über den Verfassungsrat, die Unterstützung der geltenden Verfassung und freie Wahlen an. Die Nationalversammlung setzt die Abstimmung über die drei Fragen am an. Dabei bezieht sie sich auf Art. Art. 5, 70, 71, 333 und 350 der Verfassung. Da die Abstimmung nicht wie in Art. 292 und 293 der Verfassung vorgeschrieben vom CNE durchgeführt wird, ist sie als konsultatives Parlamentsplebiszit ad hoc zu werten. Für die Anzahl Stimmberechtigter dient das Quorum zur Einleitung des Absetzungsreferendums gegen Maduro (1%, d. h., 197'978) als Grundlage. Die Regierung geht von 2 Mio. Stimmenden aus, dazu seien nur 101'000 Venezolaner im Ausland ansässig. 2'029 Stimmlokale mit 14'303 Urnen im Inland, die von bis geöffnet sind. 6'841'470 Stimmen werden im Inland, 693'789 im Ausland abgegeben. Auszählung durch eine "Comisión de Garantes", die das Endergebnis, das auf 99,01% der Urnen basiert, am der Nationalversammlung übergibt.
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Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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