Zensuswahlrecht (was die Mehrheit der Afrikaner vom Stimmrecht ausschliesst)
Bisher sind die Stimmberechtigten je nach Steueraufkommen in eine "Roll A" und
eine "Roll B" aufgeteilt. Die Weissen befürchten, dass sie mit der Zeit in die
Minderheit geraten können und ändern den Wahlmodus für die erste Kammer so,
dass anfangs 50 Weisse und 16 Afrikaner Einsitz nehmen. Sobald ihr Steueraufkommen
24% übersteigt, nimmt auch ihre Anzahl Sitze zu, bis sie höchstens 50 erreichen.