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Liechtenstein, 18. März 1921 : Verbleib J. Peers als Regierungsverweser

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verbleib J. Peers als Regierungsverweser
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Wahl Regierungsverweser
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 1'815
Stimmbeteiligung 1'626 89,57%
Stimmen ausser Betracht 18
┗━ Leere Stimmen 0
┗━ Ungültige Stimmen 18
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'608auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 993 61,75%
┗━ Nein-Stimmen 615 38,25%
Bemerkungen In den sogenannten Schlossabmachungen vom zur Verfassungsreform vereinbaren die Parteien und Fürst Johann, den Hofrat und Feldkircher Juristen Josef Peer vom bis als Regierungsverweser einzusetzen. Der Landtag beschliesst die Abstimmung am . Die FBP ist im Landtag dafür, die VP dagegen. Peer tritt noch vor der Abstimmung zurück. Der Landtag beantragt beim Fürsten, Peer dennoch wieder in sein Amt einzusetzen, doch dieser ernennt mit Joseph Ospelt zum ersten Mal einen gebürtigen Liechtensteiner zum Regierungschef.

Die Abstimmung findet ohne Rechtsgrundlage in der Verfassung von 1862 statt.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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