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Liechtenstein, 13. September 1925 : Errichtung des Landeswerks Lawena

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Errichtung des Landeswerks Lawena
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Finanzbeschluss
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'167
Stimmbeteiligung 1'845 85,14%
Stimmen ausser Betracht 140
┗━ Leere Stimmen 110
┗━ Ungültige Stimmen 30
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'705auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 957 56,13%
┗━ Nein-Stimmen 748 43,87%
Bemerkungen Schon 1914 beschliesst der Landtag den Bau eines Wasserkraftwerks, aber wegen des 1. Weltkriegs beginnen die Arbeiten nicht. Am beschliesst er erneut den Bau eines eigenen Wasserkraftwerks. Wegen der hohen Baukosten und einer Staatsanleihe von 1 Mio. Franken unterstellt er die Vorlage freiwillig der Volksabstimmung.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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