Liberia, 4. April 1972 : Senkung des Wahlrechtsalters von 21 auf 18 Jahre
Gebiet | Liberia | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Senkung des Wahlrechtsalters von 21 auf 18 Jahre | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Abstimmungstyp | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | 66,67% der gültigen Stimmen | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | --- % |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | --- | |
┗━ Ja-Stimmen | --- | --- % |
┗━ Nein-Stimmen | --- | --- % |
Bemerkungen |
Kurz nach seinem Amtsantritt Anfang 1972 lässt der neue Präsident Tolbert
eine Verfassungsreform beschliessen, die das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre
herabsetzt. Am setzt er das Abstimmungsdatum auf die Ersatzwahl des
Vizepräsidenten fest. Es ist unklar, ob auch das passive Wahlalter (23 Jahre
für das Abgeordnetenhaus, 25 Jahre für den Senat) gesenkt wird.
Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Kap. V Art. 17 der Verfassung. Nötig ist eine 2/3-Mehrheit der Stimmenden. | |
Quellen | ||
Vollständigkeit | Zahlen fehlen ganz | |
Letzte Änderung |