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Litauen, 29. Juni 2014 : Verfassungsreform

Gebiet Litauen
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassungsreform
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket), formulierter Entwurf
Ergebnis nicht stattgefunden (= verworfen)
┗━ Mehrheiten 50% + 1 der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 2'538'430
Stimmbeteiligung 380'178 14,98%
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'538'430auf alle Stimmberechtigten bezogen
┗━ Ja-Stimmen 269'049 10,60%
┗━ Nein-Stimmen 100'375 3,95%
┗━ Stimmen ausser Betracht 10'754 0,43%
┗━ Nicht teilgenommen 2'158'252 85,02%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Ein Initiativkomitee will die Verfassung in mehreren Punkten ändern. Die Wahlkommission erklärt das Begehren am mit 8 zu 3 Stimmen für gültig, und die Sammelfrist von 90 Tagen beginnt zu laufen. Die Wahlkommission erklärt am nur 292'200 Unterschriften für gültig und gibt eine Nachfrist vom 6. bis , um die fehlenden 7'800 zu sammeln. Eine Nachzählung der Wahlkommission ergibt am 295'200 gültige Unterschriften; das Initiativkomitee reicht 5'500 weitere nach. Die Schlusszählung vom ergibt 300'070 gültige Unterschriften. Der Seimas legt das Abstimmungsdatum am mit 79 zu 4 Stimmen fest. Eine Klage der oppositionellen Liberalen Bewegung von dem Appellationgericht, ein Verbot des Landverkaufs an Ausländer verstosse gegen EU-Recht, bleibt erfolglos.

Hauptpunkte

  • 100'000 statt 300'000 Unterschriften für Volksinitiative (Art. 9 Abs. 2 und Art. 147)
  • Verbot des Landverkaufs an ausländischen Personen und Firmen (Art. 47)
  • Wald und Binnengewässer als Staatseigentum (Art. 47)
  • Ergebnis von Referenden nur durch neues Referendum änderbar (Art. 9 Abs. 1)

Verfassungsinitiative nach Art. 9 und 147 der Verfassung. Zur Einreichung sind 300'000 Unterschriften nötig. Nach Art. 7 Abs. 1 des Referendumsgesetzes "findet ein Referendum nur statt", wenn sich die Mehrheit der Stimmberechtigten beteiligt. Dies ist nicht der Fall. Zusätzlich ist nach Art. 7 Abs. 3 zur Annahme einer Verfassungsinitiative die Mehrheit der Stimmberechtigten nötig, weil Art. 147 aus Kapitel XIV geändert werden soll. Die Einheit der Materie ist für Verfassungsinitiativen nicht erforderlich. Amtliches Endergebnis vom .

Die 269'049 Ja-Stimmen erreichen nicht einmal die Anzahl 300'070 gültiger Unterschriften.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung