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Cook-Inseln, 24. März 1994 : Legislaturdauer drei, vier oder fünf Jahre

Gebiet Cook-Inseln
┗━ Stellung abhängiges Gebiet mit voller Selbstverwaltung (Neuseeland)
Datum
Vorlage Legislaturdauer drei, vier oder fünf Jahre
┗━ Fragemuster 3 Optionen als Alternativfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Regierung → nicht bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis Fünf Jahre angenommen
┗━ Mehrheiten relative Mehrheit der gültigen Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- 60,00%
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen 6'125auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Legislatur 3 Jahre --- --- %
┗━ Legislatur 4 Jahre --- --- %
┗━ Legislatur 5 Jahre 2'559 41,78%
Bemerkungen Siehe Vorlage 1.

Art. 37 Abs. 7 (in Kraft seit 1982) verlangt eine Volksabstimmung, wenn das Parlament seine Amtszeit ändern will. Diese Abstimmung findet nach dem Gesetz über konsultative Abstimmungen statt und ist nicht bindend.

Seit 1981 dauert die Amtszeit des Parlaments fünf Jahre. Die Regierung stellt als Alternativen auch drei und vier Jahre zur Abstimmung. Die Verkürzung hätte eine absolute Mehrheit, aber die jetzigen fünf Jahre eine relative Mehrheit. 1999 findet eine weitere konsultative Abstimmung zu diesem Thema statt.

Die Verteilung der 3'566 Stimmen auf die Optionen für drei und vier Jahre ist nicht bekannt.

Art. 37 Abs. 5 (gültige Fassung):
"The Queen's Representative shall dissolve Parliament at the expiration of 5 years from the date of the last preceding general election, if it has not sooner been dissolved."

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Zahlen fehlen teilweise
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