Traduire cette page en français

Tschechien, 14. Juni 2003 : Beitritt zur Europäischen Union

Gebiet Tschechien
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Beitritt zur Europäischen Union
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Staatsvertrag
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 8'259'525
Stimmausweise 4'560'399
Stimmbeteiligung 4'557'960 55,21%
Stimmen ausser Betracht 100'754
Gültige (= massgebende) Stimmen 4'457'206auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 3'446'758 77,33%
┗━ Nein-Stimmen 1'010'448 22,67%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Der EU-Beitritt Polens, Ungarns, Tschechiens, der Slowakei, Sloweniens, Estlands, Lettlands, Litauens, Zyperns und Maltas wird am Gipfel in Kopenhagen am 12./ beschlossen. Die formelle Unterschrift erfolgt am in Athen; der Beitritt per .

Im Hinblick auf den EU- und NATO-Beitritt verabschiedet das Parlament am Gesetz 395/2001 (in Kraft ab ). Darin verpflichtet sich Tschechien zur Beachtung des Völkerrechts (Art. 1 Abs. 2), bestätigt den Vorrang von ratifiziertem Völkerrecht (Art. 10), ermöglicht die Kompetenzabttretung an internationale Organisationen, wenn entweder das Parlament sie beschliesst oder ein Verfassungsgesetz eine Volksabstimmung vorsieht (Art. 10a) und verpflichtet die Regierung, regelmässig dem Parlament Bericht über die Folgen zu erstatten, die aus der Mitgliedschaft in solchen Organisationen erwachsen (Art. 10b). Weiter werden Art. 39 Abs. 4, Art. 49, Art. 52, Art. 87 Abs. 1 Bst. a und b, Art. 88 Abs. 2, Art. 89 Abs. 3 und Art. 95 angepasst.

Für den EU-Beitritt ändert das Parlament am mit Gesetz 515/2002 (in Kraft ab ) der Verfassung, so dass der Staatspräsident die Abstimmung 30 Tage nach der Unterzeichnung ansetzt und ihr Ergebnis verkündet (Art. 62 Bst. l) und das Verfassungsgericht entscheidet, ob der Präsident die Abstimmung rechtmässig angesetzt hat (Art. 87 Abs. 1 Bst. l) und ob das Verfahren über die Durchführung der Abstimmung im Einklang mit der Verfassung steht (dito Bst. m).

Das Verfassungsgesetz über die eigentliche Abstimmung verabschiedet das Parlament am . Dabei reicht eine einfache Mehrheit der gültigen Stimmen. Auslandstschechen sind nicht stimmberechtigt. Bei einer Niederlage ist eine neue Abstimmung frühestens nach zwei Jahren möglich.

Die Urnen sind am von bis und am von bis geöffnet.

Abstimmungsfrage:
"Sind Sie einverstanden, dass die Tschechische Republik Mitgliedsstaat der Europäischen Union gemäss dem Beitrittsvertrag zwischen der Europäischen Union und der Tschechischen Republik wird? Ja / Nein"
"Souhlasíte s tím, aby se Česká republika stala podle smlouvy o přistoupení České republiky k Evropské unii členským státem Evropské unie? Ano / Ne"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung