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Deutsches Reich, 22. Dezember 1929 : Gesetz gegen die Versklavung des Deutschen Volkes

Gebiet Deutsches Reich
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Gesetz gegen die Versklavung des Deutschen Volkes
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten 50% + 1 der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 42'322'689
Stimmbeteiligung 6'308'639 14,91%
Gültige (= massgebende) Stimmen 42'322'689auf alle Stimmberechtigten bezogen
┗━ Ja-Stimmen 5'838'890 13,79%
┗━ Nein-Stimmen 338'258 0,79%
┗━ Stimmen ausser Betracht 131'491 0,31%
┗━ Nicht teilgenommen 36'014'050 85,09%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Volksbegehren nach Art. 73 Abs. 3 der Verfassung durch die DNVP und die Frontkämpferorganisation 'Stahlhelm'. Notwendig sind 10% der Stimmberechtigten; Sammelfrist vom 16. bis ; mit 4'135'300 von 41'278'897 Stimmberechtigten (10,02%) knapp zustande gekommen.

Gesetzesartikel

  1. Nichtanerkennung der Kriegsschuld
  2. Ausserkraftsetzung des entsprechenden Artikels 231 im Versailler Vertrag
  3. Verweigerung neuer Reparationsverpflichtungen
  4. Zuchthausstrafen für Amtsträger, die gegen Punkt 3 handeln
Die Reichsregierung erklärt am , zur Annahme des Gesetzesentwurfes sei nach Art. 76 Abs. 1 der Verfassung die Mehrheit der Stimmberechtigten nötig, weil das Gesetz Teile der Verfassung ändere.

Der Reichstag lehnt am den Entwurf ab, daher kommt es zu einer Volksabstimmung. Er ratifiziert den Young-Plan am mit 270 zu 192 Stimmen.

Abstimmungsfrage:
"Soll der im Volksbegehren verlangte Entwurf eines 'Gesetzes gegen die Versklavung des Deutschen Volkes' Gesetz werden?
Ja [_] Nein [_]"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung