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Island, 6. März 2010 : Änderung des Entschädigungsgesetzes für britische und niederländische Anleger (Icesave)

Gebiet Island
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Änderung des Entschädigungsgesetzes für britische und niederländische Anleger (Icesave)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 229'926
Stimmbeteiligung 144'231 62,73%
Stimmen ausser Betracht 7'240
┗━ Leere Stimmen 6'744
┗━ Ungültige Stimmen 496
Gültige (= massgebende) Stimmen 136'991auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 2'599 1,90%
┗━ Nein-Stimmen 134'392 98,10%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Am geht Icesave, privater Ableger der staatlichen Landsbanki, Konkurs. Anleger v. a. in Grossbritannien und den Niederlanden verlieren ihre Einlagen im Wert von 5,8 Mia. Fr. Beide Länder entschädigen die Anleger, fordern aber das Geld von Island zurück. Am beschliesst das Althing Gesetz 96/2009 mit 34 zu 14 Stimmen und 14 Enthaltungen eine Rückzahlung, aber mit einer Beschränkung der Haftung auf 15 Jahre und höchstens 6% des BIP. Präsident Grímsson unterzeichnet es trotz einer Petition mit 8'500 Unterschriften, die eine Volksabstimmung darüber will. Grossbritannien und die Niederlande weisen diese Einschränkungen zurück und setzen ihre Position in neuen Verhandlungen durch.

Das Althing gibt den neuen Forderungen am mit 33 zu 30 Stimmen als Gesetz 1/2010 nach, aber der Präsident verweigert am seine Unterschrift, u. a. weil er eine Internet-Petition mit 62'282 Unterschriften erhalten hat.

Da das Althing das Gesetz nicht zurückzieht, erlässt es am Gesetz 4/2010, das eine Volksabstimmung spätestens am ersten Samstag im März 2010 vorsieht. Die Regierung legt am das Datum der Volksabstimmung fest, versucht aber bis zuletzt erfolglos, sie durch ein neues Abkommen überflüssig zu machen. Da das Althing das angefochtene Gesetz auch nicht kassiert, findet die Abstimmung statt. Mit der Ablehnung bleibt Gesetz 96/2009 weiterhin in Kraft.

Präsidialplebiszit nach Art. 26 der Verfassung. Wenn der Präsident ein Gesetz nicht unterzeichnet, bleibt es bis zur Abstimmung vorläufig in Kraft. Die Urnen sind von bis geöffnet. Bei Athingswahlen beträgt die Wahlbeteiligung über 85%, dennoch stimmt eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten von 58,4% gegen die Vorlage. Amtliches Endergebnis vom .

Abstimmungsfrage:
"Lög nr. 1/2010 kveða á um breytingu á lögum nr. 96/2009, um heimild til handa fjármálaráðherra, fyrir hönd ríkissjóðs, til að ábyrgjast lán Tryggingarsjóðs innstæðueigenda og fjárfesta frá breska og hollenska ríkinu til að standa straum af greiðslum til innstæðueigenda hjá Landsbanka Íslands hf. Alþingi samþykkti lög nr. 1/2010 en forseti synjaði þeim staðfestingar.
Eiga lög nr. 1/2010 að halda gildi?
[_] Já, þau eiga að halda gildi.
[_] Nei, þau eiga að falla úr gildi."

"Gesetz Nr. 1/2010 sieht Änderungen an Gesetz Nr. 96/2009 vor, das den Finanzminister ermächtigt, zulasten der Staatskasse eine Staatsgarantie für Anleihen der britischen und niederländischen Regierung für den Garantiefonds der Anleger und Inverstoren abzugeben, um Zahlungen an die Anleger der Landsbanki Íslands hf. abzudecken. Das Althing verabschiedete Gesetz Nr. 1/2010, aber der Präsident verweigerte seine Unterschrift.
Soll Gesetz Nr. 1/2010 in Kraft bleiben?
[_] Ja, es soll in Kraft bleiben.
[_] Nein, es soll ausser Kraft treten."

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung