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Myanmar, 10. Mai 2008 : Verfassung

Gebiet Myanmar
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten 50% + 1 der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 27'288'825
Stimmbeteiligung 26'776'675 98,12%
Gültige (= massgebende) Stimmen 27'288'825auf alle Stimmberechtigten bezogen
┗━ Ja-Stimmen 24'764'124 90,75%
┗━ Nein-Stimmen 1'631'712 5,98%
┗━ Stimmen ausser Betracht 380'839 1,40%
┗━ Nicht teilgenommen 512'150 1,88%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen 1988 übernimmt das Militär in einem internen Putsch die Macht von der regierenden Einheitspartei und setzt die Verfassung von 1974 ausser Kraft. 1989 benennt sie Birma in Myanmar um. In der Wahlen zur Nationalversammlung von 1990 gewinnt die oppositionelle Nationale Liga für Demokratie (NLD) 80% der Sitze, aber die Militärregierung beruft die Nationalversammlung erst 1993 ein. Da die NLD die Vorschriften des Militärs für eine neue Verfassung nicht anerkennt, löst es die Nationalversammlung 1996 auf. Am verspricht der Ministerpräsident eine neue Verfassung mit Volksabstimmung, nennt aber keinen Zeitplan.

Eine neue 1058-köpfige, vom Militär ernannte Nationalversammlung berät vom bis die Grundzüge der neuen Verfassung. Am beginnt eine "Kommission zum Entwurf der neuen Verfassung", den Text der Verfassung festzulegen. Am gibt die Militärregierung die Fertigstellung der Verfassung bekannt, am legt sie den Abstimmungstermin fest. Die Verfassung ist nach Art. 441 des Verfassungsentwurfs angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten teilnimmt und davon die Mehrheit sie annimmt. Der Text (457 Artikel) wird am veröffentlicht. Wegen eines verheerenden Wirbelsturms findet die Abstimmung in 47 der 325 Bezirke erst am statt.

Am veröffentlicht die nationale Wahlkommission das Endergebnis aus 278 Stimmbezirken. Am gibt sie das amtliche Endergebnis bekannt. General Than Shwe setzt die Verfassung am in Kraft.

Hauptpunkte

  • Präsidialsystem
  • Parlament mit 2 Kammern
  • Oberbefehlshaber der Armee ernennt je einen Viertel der Abgeordneten
  • Militär ohne Aufsicht der Zivilbehörden (Finanzen, Militärjustiz)
  • Militär kann jederzeit Notstand ausrufen und Regierung übernehmen
  • Verfassungsänderung mit 75%-Mehrheit in beiden Kammern
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum für gewisse Abschnitte durch die Mehrheit der Stimmberechtigten (Art. 436)
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung