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Griechenland, 5. Juli 2015 : Auflagen der internationalen Institutionen im Finanzbereich

Gebiet Griechenland
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Auflagen der internationalen Institutionen im Finanzbereich
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Mehrstufiges Verfahren → durch Parlament, Staatspräsident → je nach Stimmverhalten bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen; nur mit Zusatzbedingung bindend: 40% Mindestbeteiligung
Stimmberechtigte 9'858'508
Stimmbeteiligung 6'161'140 62,50%
Stimmen ausser Betracht 357'153
┗━ Leere Stimmen 46'341
┗━ Ungültige Stimmen 310'812
Gültige (= massgebende) Stimmen 5'803'987auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 2'245'537 38,69%
┗━ Nein-Stimmen 3'558'450 61,31%
Medien Stimmzettel (PDF)
Bemerkungen Nach dem Wahlsieg am verhandelt der neue Ministerpräsident Tsipras mit der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) von Februar bis über eine Umschuldung und Verbesserungen bei der Kreditvergabe.

Am zieht sich die griechische Delegation von den Verhandlungen zurück. Tsipras unterbreitet am dem Parlament den Antrag auf eine Volksabstimmung, die schon am stattfinden soll. Das Parlament stimmt am folgenden Tag mit 178 zu 120 Stimmen zu; Staatspräsident Pavlopoulos unterschreibt das Dekret sofort. Tsipras fordert die Stimmenden auf, die Vorschläge zu verwerfen. Der Staatsrat (Oberstes Verwaltungsgericht) entscheidet am auf eine Klage hin, die Abstimmung sei rechtmässig, weil sich das Verbot von Finanzvorlagen nur auf schon beschlossene Gesetze beziehe.

Präsidialplebiszit nach Art. 44 Abs. 2 der Verfassung für "besonders wichtige Fragen". Der Staatspräsident kann eine Volksabstimmung ansetzen, wenn das Parlament auf Antrag der Regierung dies beschliesst. Das Ausführungsgesetz über die Durchführung von Volksabstimmungen Nr. 4023/2011 legt in Art. 16 für Volksabstimmungen nach Art. 44 Abs. 2 der Verfassung eine Mindestbeteiligung von 40% fest, damit das Ergebnis bindend ist.

Um die Abstimmung so schnell zu organisieren, sind die Gerichte bis geschlossen. Deren Personal hält die Abstimmung ab und zählt die Stimmen. Beim Stimmzettel fällt auf, dass das "Nein" oberhalb des "Ja" steht. Die Urnen sind von bis geöffnet. Staatsangehörige im Ausland müssen in ihre Heimatorte reisen. Endergebnis vom .

Den Gegenstand der Abstimmung bilden die beiden Vorschläge der internationalen Institutionen vom . Da beide Seiten auch am folgenden Tag noch verhandeln, sich aber nicht einigen, sind die Vorschläge toter Buchstabe.

Abstimmungsfrage:
"Πρέπει να γίνει αποδεκτό το σχέδιο συμφωνίας το οποίο κατέθεσαν η Ευρωπαϊκή Επιτροπή, η Ευρωπαϊκή Κεντρική Τράπεζα και το Διεθνές Νομισματικό Ταμείο στο Eurogroup της 25ης Ιουνίου και αποτελείται από δύο μέρη τα οποία συγκροτούν την ενιαία πρότασή τους;
Το πρώτο έγγραφο τιτλοφορείται
«Reforms for the completion of the current program and beyond» («Μεταρρυθμίσεις για την ολοκλήρωση του τρέχοντος προγράμματος και πέραν αυτού») και το δεύτερο «Preliminary Debt sustainability analysis» (Προκαταρκτική ανάλυση βιωσιμότητας χρέους).
ΔΕΝ ΕΓΚΡΙΝΕΤΑΙ / ΟΧΙ
ΕΓΚΡΙΝΕΤΑΙ / ΝΑΙ"

"Soll der von der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds der Eurogruppe am 25. Juni vorgelegte Entwurf einer Vereinbarung, der aus zwei Teilen besteht, welche einen einheitlichen Vorschlag darstellen, angenommen werden?
Das erste Dokument ist überschrieben «Reforms for the completion of the Current Program and Beyond»(Reformen für die Beendigung des laufenden Programms und darüber hinaus) und das zweite «Preliminary Debt sustainability analysis» (Vorläufige Schuldentragfähigkeitsanalyse).
NICHT ANGENOMMEN / NEIN ANGENOMMEN / JA"

Schon 2011, als sich Griechenland in einer ähnlichen Lage befand, wollte Ministerpräsident Papandreou am eine Volksabstimmungen über die Bedingungen von EU, EZB und IWF ansetzen, aber er zog den Vorschlag schon am auf Druck dieser Organisationen wieder zurück.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung