Ubangi-Schari (Zentralafrikanische Republik), 28. September 1958 : Verfassung

Gebiet Ubangi-Schari (Zentralafrikanische Republik)
┗━ Stellung abhängiges Gebiet mit begrenzter Selbstverwaltung (Frankreich) wird Staatsteil mit Autonomie (Frankreich)
Datum
Vorlage Verfassung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Regierung des Mutterlands → bindend → Stufe: Verfassung, Selbstbestimmung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 625'663
Stimmbeteiligung 496'675 79,38%
Stimmen ausser Betracht 3'553
Gültige (= massgebende) Stimmen 493'122auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 487'033 98,77%
┗━ Nein-Stimmen 6'089 1,23%
Bemerkungen Siehe Frankreich.

Als Überseegebiet wäre Ubangi-Schari bei einer Ablehnung der französischen Verfassung wie Guinea sofort unabhängig geworden. Die Unabhängigkeit erfolgt am als Zentralafrikanische Republik.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung