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Menton und Roquebrune (Frankreich), 30. Juni 1848 : Anschluss an das Königreich Sardinien

Gebiet Menton und Roquebrune (Frankreich)
┗━ Stellung Staatsteil (Monaco) wird Staatsteil (Königreich Sardinien)
Datum
Vorlage Anschluss an das Königreich Sardinien
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 1'100
Stimmbeteiligung --- --- %
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen 568auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 568 100,00%
┗━ Nein-Stimmen 0 0,00%
Bemerkungen Nach dem Sturz Napoleons wird das Fürstentum Monaco 1814 mit den drei Gemeinden Monaco, Menton und Roquebrune (Mentone / Roccabruna) wiederhergestellt und unter den Schutz des Königreichs Sardinien gestellt. Im rebelliert die Bevölkerung und fordert eine Verfassung wie in Piemont. Fürst Florestan erlässt am eine Verfassung, doch die beiden Gemeinden setzen am eine provisorische Regierung ein. Am ruft die Regierung sie als Villes libres de Menton et Roquebrune aus und will sich Sardinien anschliessen. Sie führt am ein allgemeines Stimmrecht ab 25 Jahren ein. Am finden Wahlen zum Grossen Rat (58 Sitze für Menton, 12 für Roquebrune) statt. Dieser erklärt am die monegassische Dynastie der Grimaldis für abgesetzt und setzt für den eine Volksabstimmung für den Anschluss an Sardinien an. Die sardinische Regierung wendet ab die piemontesischen Gesetze an.

Die Gemeinden gehören dann zur Grafschaft Nizza, die sich im Plebiszit von 1860 für den Anschluss an Frankreich entscheidet. Menton und Roquebrune stimmen dem Anschluss mit 833 zu 54 Stimmen zu. Monaco verzichtet 1861 in einem Vertrag zugunsten Frankreichs auf die beiden Gemeinden.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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