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Liechtenstein, 22. September 1991 : Beibehaltung der Sechs-Tage-Woche in Schulen

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Beibehaltung der Sechs-Tage-Woche in Schulen
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 13'816
Stimmbeteiligung 9'548 69,10%
Stimmen ausser Betracht 254
┗━ Leere Stimmen 205
┗━ Ungültige Stimmen 49
Gültige (= massgebende) Stimmen 9'294auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 3'226 34,71%
┗━ Nein-Stimmen 6'068 65,29%
Bemerkungen Die Regierung erlässt am eine Verordnung zur Einführung der Fünf-Tage-Woche an Schulen. Mit einer Klage beim Staatsgerichtshof kann Umsetzung ausgesetzt werden. Da Verordnungen nicht direkt bekämpft werden können, will die schon am eingereichte Initiative die Sechs-Tage-Woche im Schulgesetz festlegen. Der Landtag lehnt die Initiative am ab.

Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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