Liechtenstein, 19. Juni 2011 : Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 18'840
Stimmausweise 13'988
Stimmbeteiligung 13'976 74,18%
Stimmen ausser Betracht 540
┗━ Leere Stimmen 72
┗━ Ungültige Stimmen 468
Gültige (= massgebende) Stimmen 13'436auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 9'239 68,76%
┗━ Nein-Stimmen 4'197 31,24%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Der Landtag beschliesst das Gesetz am mit 21 zu 0 Stimmen. Damit können gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die sie im Zivil- und Erbrecht bisherigen Familien gleichstellt; Adoption ausser von Stiefkindern und Fortpflanzungsmedizin sind für sie weiterhin nicht möglich.

"Credo", eine katholische Laienbewegung, verzichtet angesichts des deutlichen Resultats auf ein Referendum, aber die Gruppe "Vox Populi" ergreift es. Die Sammlung dauert vom bis ; es werden 1'508 gültige Unterschriften eingereicht. Die Regierung legt das Abstimmungsdatum am fest. Amtliches Endergebnis vom . Das Gesetz tritt am in Kraft.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung