Liechtenstein, 22. September 1991 : Lärmschutzgesetz

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Lärmschutzgesetz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 13'816
Stimmausweise 9'556
Stimmbeteiligung 9'549 69,12%
Stimmen ausser Betracht 191
┗━ Leere Stimmen 151
┗━ Ungültige Stimmen 40
Gültige (= massgebende) Stimmen 9'358auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'903 20,34%
┗━ Nein-Stimmen 7'455 79,66%
Bemerkungen Der Landtag beschliesst im ein Lärmschutzgesetz, das Lärmschutz- und Lärmvermeidungsmassnahmen vorsieht. Eine Lenkungsabgabe von 20 bis 40 Fr. je Motorfahrzeug soll die Massnahmen finanzieren. Eine Komitee reicht eine Initiative gegen Lärmbelästigung ein, die der Landtag aber ablehnt.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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