Liechtenstein, 14. Oktober 1973 : Einführung der 8%-Klausel für den Einzug in den Landtag

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Einführung der 8%-Klausel für den Einzug in den Landtag
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 4'528
Stimmbeteiligung 3'337 73,70%
Stimmen ausser Betracht 264
┗━ Leere Stimmen 138
┗━ Ungültige Stimmen 126
Gültige (= massgebende) Stimmen 3'053auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 2'086 68,33%
┗━ Nein-Stimmen 987 31,67%
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am die Einführung einer landesweiten 8%-Klausel in der Verfassung für den Einzug in den Landtag und legt sie von sich aus dem Volk vor.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung. Die Verfassungsänderung erfüllt Art. 111.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung