Art. 5 der sowjetischen Verfassung von 1977 sieht Volksabstimmungen über "die
wichtigsten Fragen des staatlichen Lebens" vor. Das Referendumsgesetz vom
sieht nur konsultative Abstimmungen vor.
Am schlagen Abgeordnete des Volksdeputiertenkongresses ein Referendum
mit fünf Fragen über staatliche Zukunft der UdSSR vor. Auf Antrag des Präsidiums
soll nur die Frage über den Weiterbestand der UdSSR zum Abstimmung gelangen.
Am erlässt der Volksdeputiertenkongress ein neues Referendumsgesetz.
Der Oberste Sowjet setzt die Abstimmung am mit Dekret 1910-1 an.
Die Behörden Lettlands, Litauens, Estlands, Moldawiens, Armeniens und Georgiens
nehmen am Referendum nicht teil. Dort richten Militäreinrichtungen Urnen ein.
Nach der Auszählung erklärt der Oberste Sowjet das Ergebnis entgegen dem
Referendumsgesetz für bindend. Amtliches Endergebnis der Zentralwahlkommission
vom .
Abstimmungsfrage:
"Halten Sie den Erhalt der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken als erneuerte
Föderation gleichberechtigter souveräner Republiken, in der die Rechte und Freiheiten
des Menschen jeglicher Nationalität in vollem Umfang garantiert werden, für notwendig?"
Russisch:
"Считаете ли Вы необходимым сохранение Союза Советских Социалистических Республик
как обновлённой федерации равноправных суверенных республик, в которой будут в
полной мере гарантироваться права и свободы человека любой национальности?"
Aseri:
"Siz Hər bir millətdən olan insanın hüquq və azadlıqlarına tam təminat verərək
Sovet Sosialist Respublikalar İttifaqmın bərabər hüquqlu suveren respublikaların
yeniləşdirilmiş federasiya kimi saxlanılmasını lazım bilirsinizmi?"
Am lösen die verbleibenden Republiken die UdSSR endgültig auf.
Am beschliesst die (russische) Duma, die Auflösung der UdSSR
vom sei nichtig und setzt das Abstimmungergebnis wieder in Kraft.
Der Beschluss bleibt folgenlos.