Uruguay, 29. November 1942 : Verfassungsreform
Gebiet | Uruguay | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassungsreform | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen | |
Stimmberechtigte | 858'713 | |
Stimmbeteiligung | --- | 66,91% |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 574'577 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 443'414 | 77,17% |
┗━ Nein-Stimmen | 131'163 | 22,83% |
Bemerkungen |
Am stellt eine Gruppe von Abgeordneten eine weitgehende
Verfassungsreform nach Art. 284 B der Verfassung vor. Da nicht absehbar ist,
dass in der Abstimmung die dafür nötige Mehrheit der Stimmberechtigten erreichbar
ist, löst Präsident Baldomir das Parlament am auf.
Eine Kommission, der die meisten Parteien angehören, nimmt am die
Verfassungsreform mit kleinen Änderungen an. Am verschiebt Baldomir
den Wahltag vom letzten Sonntag im März mit Dekret Nr. 10666 auf den letzten
Sonntag im November.
Baldomir bestimmt in Dekret 10667 vom , die neue Verfassung sei angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür abgegeben werde; dies im Gegensatz zur Verfassung vom 1934, die dafür in Art. 284 B die absolute Mehrheit der Stimmberechtigten verlangt. Die neue Verfassung wäre auch ohne Dekret mit 51,62% der Stimmberechtigten angenommen worden. Zusammen mit den allgemeinen Wahlen abgehalten. Die Parteien legen ihre Haltung auf den Wahlzetteln fest, d. h., wer eine Partei wählt, stimmt auch in ihrem Sinne über die Verfassung ab. Die Anzahl leerer und ungültiger Stimmen wird nicht ermittelt. Hauptpunkte
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |