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Uruguay, 27. Oktober 2024 : Nächtliche Hausdurchsuchungen

Gebiet Uruguay
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Nächtliche Hausdurchsuchungen
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Minderheit des Kongresses → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten abgegebene Stimmen, 35% der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 2'726'777
Stimmbeteiligung 2'443'801 89,62%
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'443'801auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 961'926 39,36%
┗━ Nein-Stimmen 1'481'875 60,64%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Schon die erste Verfassung von 1830 kennt in Art. 135 die Bestimmung, dass nächstliche Hausdurchsuchungen ohne Zustimmung des Hausherrn verboten seien. Die geltende Verfassung von 1967 übernimmt die Bestimmung in Art. 11 fast wörtlich. Wegen der zunehmenden Kriminalität debattiert das Parlament am die Frage einer Änderung von Art. 11. Am unterschreiben 71 von 129 Abgeordneten aller Parteien ausser dem Frente Amplio eine Behördeninitiative, die nächtliche Hausdurchsuchungen denjenigen tagsüber gleichstellt. Sie übergeben den Antrag am der Wahlbehörde (Corte Electoral). Sie setzt die Abstimmung am formell an; gestimmt wird mit einem gelben Zettel.

Diese 71 Stimmen genügen nicht den Anforderungen vom Art. 331 Abs. D, der eine sofortige Volksabstimmung ermöglicht, wenn zwei Drittel in jeder Kammer zustimmen.

Behördeninitiative nach Art. 331 Abs. B der Verfassung. Zur Einreichung sind zwei Fünftel des Kongresses, also 52 von 129 Abgeordneten nötig.

Nötig sind die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mindestens 35% der Wahlberechtigten. Zusammen mit den allgemeinen Wahlen abgehalten. Mit Ja stimmen heisst den Stimmzettel abgeben, mit Nein stimmen heisst ihn nicht abgeben. So gibt es weder leere noch ungültige Stimmen. Die 7234 Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis vom durch Beschluss Nr. 10740.

Für die Wahlen sind 2'727'120 Stimmberechtigte eingeschrieben, also 353 mehr als für die Volksabstimmung. Der Unterschied bezieht sich auf niedergelassene Ausländer, die nur an Wahlen teilnehmen dürfen.

Art. 11 (neue Fassung):
"El hogar es un sagrado inviolable. Nadie podrá entrar en él sin el consentimiento de su morador, o por orden expresa y fundada de juez competente, dictada por escrito en los casos y formas establecidas por la ley."
Alte Fassung:
"El hogar es un sagrado inviolable. De noche nadie podrá entrar en él sin consentimiento de su jefe, y de día, sólo de orden expresa de juez competente, por escrito y en los casos determinados por la ley."

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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