Usbekistan, 27. Januar 2002 : Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten von fünf auf sieben Jahre

Gebiet Usbekistan
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten von fünf auf sieben Jahre
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), allgemeine Anregung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 13'266'602
Stimmbeteiligung --- 91,58%
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen 12'113'070auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 11'117'841 91,78%
┗━ Nein-Stimmen 995'229 8,22%
Bemerkungen Siehe Vorlage 1.

Die Verfassung gestattet dem Präsidenten zwei Amtszeiten zu fünf Jahren. Islam Karimow wird 1991 für 5 Jahre gewählt. 1995 lässt er seine Amtszeit in einem Referendum bis 2000 verlängern. Am wird er für eine neue Amtszeit gewählt, die er 2002 von 5 auf 7 Jahre verlängern lässt. In der Verfassung wird Art. 90 Abs. 2 entsprechend angepasst.

Abstimmungsfrage:
"Siz O'zbekiston Respublikasi Prezidentining konstitutsiyaviy vakolat muddatini besh yildan yetti yil qilib o'zgartirishga rozimisiz?"
"Sind Sie dafür, dass die verfassungsmässige Amtszeit des Präsidenten der Republik Usbekistan fünf auf sieben Jahre geändert wird?"

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Zahlen fehlen teilweise
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