Baskenland (Spanien), 5. November 1933 : Autonomiestatut

Gebiet Baskenland (Spanien)
┗━ Stellung Staatsteil (Spanien) wird Staatsteil mit Autonomie (Spanien)
Datum
Vorlage Autonomiestatut
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Gemeinderäte → bindend → Stufe: Selbstbestimmung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten 66,67% der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 490'157
Stimmbeteiligung 459'255 93,70%
Gültige (= massgebende) Stimmen 490'157auf alle Stimmberechtigten bezogen
┗━ Ja-Stimmen 411'786 84,00%
┗━ Nein-Stimmen 14'196 2,89%
┗━ Stimmen ausser Betracht 33'273 6,78%
┗━ Nicht teilgenommen 30'902 6,30%
Bemerkungen Die republikanische Verfassung verlangt in Art. 12, dass ein Autonomiestatut zuerst von so vielen Gemeinderäten angenommen werden muss, so dass sie zwei Drittel der Stimmberechtigten vertreten.

1931 scheitert das Estatuto de Estella (noch mit Navarra), weil es die Beziehungen zum Vatikan für sich reserviert. Am , drei Tage nach Annahme des Statuts durch die Gemeinden, ändern die Cortes die Verfassung, dass die Beziehungen zum Vatikan Sache der Zentralregierung seien, womit das Statut verfassungswidrig wird.

Der zweite Versuch (Estatuto de las Gestoras) scheitert am am Widerstand Navarras, das der Einleitung des Autonomieprozesses im Januar des selben Jahres noch zugestimmt hatte.

Am treten die Gemeindeoberhäupter in Gasteiz/Vitoria zusammen und billigen das Statut, das bis auf die Erwähnung Navarras demjenigen von 1932 entspricht. (siehe Tabelle 1).

Die Volksabstimmung findet zwei Wochen vor den Cortes-Wahlen statt, in der die Nationalisten die Mehrheit erhalten. Sie lehnen die Ratifikation des Statuts am mit 125 zu 136 Stimmen ab, in Alaba/Alava hätten weniger als zwei Drittel der Stimmberechtigten zugestimmt (siehe Tabelle 2). Ein Vorschlag der baskischen Nationalpartei über eine weitere Abstimmung in Alaba/Alava lehnen die Cortes am ebenfalls ab. Nach dem erneuten Sieg der Volksfront 1936 bleibt die Ratifikation vom toter Buchstabe, weil sie schon in den Bürgerkrieg fällt.

Das Quorum von 326'772 (zwei Drittel der Stimmberechtigten) wird mit 411'786 (= 84,00% der Stimmberechtigten) deutlich übertroffen.

Das Statut sieht ein obligatorisches Verfassungsreferendum für jede Änderung (Art. 14) und eine nicht näher bezeichnete Gesetzesinitiative (Art. 10 Abs. 4) vor.


Tabelle 1
Gemeinden total Gemeinden Ja Gemeinden Nein Gemeinden Leer Volk Volk Ja in % Berechtigter Volk Nein Volk Leer
Alaba/Alava 77 41 26 10 56056 26015 46.41 6695 109
Gipuzkoa/Guipuzcoa 89 83 2 4 166365 149177 89.67 2436 248
Bizkaia/Vizcaya 116 115 1 0 267466 236564 88.45 5065 0
EUZKADI/PAIS VASCO 282 239 29 14 489887 411756 84.05 14196 357

Tabelle 2
Ja-Stimmen % Stimmberechtigter
Alaba/Alava 26015 46.40
Gipuzkoa/Guipuzcoa 149177 89.52
Bizkaia/Vizcaya 236564 88.44
Quellen
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